Brillen Ausserhalb des Kinos:
Wenn der Kinosaal verlassen wird muss, die Brille dem Kinopersonal zurückgegeben werden. Die Shutterbrillen funktionieren nur in Verbindung mit der im Saal installierten Projektionsanlage. Es gibt keine Möglichkeit, diese anderenorts einzusetzen.
Das Entwenden einer Schutterbrille wir in jedem Fall polizeilich verfolgt und hat eine Umtriebsgebühr von Fr.250.- zur Folge.
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